DIN Software

Die DIN Software GmbH unterstützt normungsbezogene Geschäftsprozesse in den Unternehmen. Sie stellt Normeninformationen zu nationalen, europäischen und internationalen Normen, Technischen Regeln und technisch relevanten Rechtsvorschriften zur Verfügung.

BEMERKUNG

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Eine Norm beschreibt die Anforderungen an Alarmanlagen – ist aber NICHT auf MOBILE Sicherheitsnebelsysteme anzuwenden. Eine amtliche Untersuchungsmethode verliert ihre Gültigkeit, WEIL eine Norm zurückgezogen wurde. In einem Gesetz gibt es einen Paragraphen, laut dem man BEACHTEN solle, dass Artikel 2 und 3 bereits einen Monat früher in Kraft treten.

Solche Informationen finden sich oftmals in Dokumenten, spielen für den Anwender unter Umständen eine wichtige Rolle, lassen sich aber nicht (oder nur unvollständig) in anderen geeigneten Datenfeldern ablegen.

Daher werden diese vielfältigen und schwerlich zu vereinheitlichenden Hinweise auf inhaltliche oder formale Besonderheiten eines Dokuments im Textfeld BEMERKUNG festgehalten.

Häufig sind dies Informationen aus dem Anwendungsbereich (Scope) oder dem Kurzreferat (Abstract) einer Norm oder Technischen Regel in Form eines "eingeschränkten sachlichen Geltungsbereichs". Alternativ zu dieser (feststehenden) Formulierung werden entsprechende Textpassagen (z. B. in Form von "gilt nicht für …") aus einem Dokument in das Feld BEMERKUNG übernommen.

Es kann sich aber auch um andere - unter Umständen mehrere unterschiedliche - Sachverhalte handeln, wie beispielsweise:

zeitliche Geltungsbereiche oder Ergänzungshinweise
(VdS 2252:2003 – "Die Richtlinien VdS 2252:2003-06 sind ab dem 01. Dezember 2006 nur zusammen mit der Ergänzung VdS 2252-S1:2006-12 anzuwenden. Bei der Verlängerung/Änderung der Anerkennung eines VdS-anerkannten Gerätes sind die Richtlinien VdS 2252:2003-06 spätestens ab dem 01. Januar 2008 nur zusammen mit der Ergänzung VdS 2252-S1:2006-12 anzuwenden.")
Informationen zum Vorhandensein mehrerer Unterteile (Subparts) oder enthaltener Publikationen, falls dies nicht aus der Dokumentnummer hervorgeht
(IEC 65C/554/CDV:2009 – "Enthält Unterteile IEC 61158-3-12, -14, -19 und -21."
ASTM RRE1320CS:1990 – "Bestehend aus ASTM RRE132001 und ASTM RRE132002")
Hinweise auf aktualisierte Fassungen von älteren Dokumenten
(LANUV-Fachbericht 40 Teil 1:2013 – "aktualisierte Fassung mit korrigierter Abbildung 29")
Angaben zu eingearbeiteten Änderungs-/Ergänzungsdokumenten
(FGSV 798:2009 – "Diese Änderungen und Ergänzungen von 2011-04-08 sind in dem ab 1. Juni 2011 erhältlichen Nachdruck eingearbeitet worden.")
Bezugsmöglichkeiten der Publikation
(UEWG Fachinformation Nr. 13:2010 – "Das Dokument ist einzeln über den Herausgeber zu beziehen. Das gesamte Regelwerk ‘Handbuch Gewässerschutz Teil 1: Heizölverbraucheranlagen‘ kann als Loseblattsammlung über den Beuth Verlag bezogen werden.")
Bei Rechtsvorschriften enthält das Feld BEMERKUNG außerdem wichtige Hinweise zur Gültigkeit einzelner Regelungen oder zu besonderen Abweichungen, zur nationalen Umsetzung von EU-Vorschriften und internationalen Regelungen, wie auch zur Einführung und zur Harmonisierung von Normen.

Beispiele:

Dokument-nummerAusgabeTitelBEMERKUNG (de)Grund der Aufnahme

DIN 13994

2009-03

Zahnheilkunde – Biegebruchfestigkeit von Aufbaustiften

Das Prüfverfahren ist nicht für parapulpäre Stifte vorgesehen.

Information aus dem Anwendungsbereich der Norm.

EN 12159

2012-11

Builders hoists for persons and materials with vertically guided cages

Nach Richtlinien der Neuen Konzeption im Amtsblatt der EG bekanntgegeben.
Eingeschränkter sachlicher Geltungsbereich in Abschnitt 1 (Scope).

Rechtsverbindlich harmonisierte Norm.

Hinweis auf Informationen zur Anwendung.

BVL L 00.00-85

2011-01

Untersuchung von Lebensmittel – Bestimmung von Vitamin C mit HPLC (Übernahme der gleichnamigen deutschen Norm DIN EN 14130, Ausgabe September 2003)

Die dieser amtlichen Methode zugrunde liegende deutsche Norm DIN EN 14130 wurde zurückgezogen. Aus diesem Grund verliert diese amtliche Methode ihre Gültigkeit nach § 64 LFGB.

Hinweis zur Rechtsgrundlage der Technischen Regel.

EGV 765/2008

2008-07-09

Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung […]

Übergangsbestimmung in Artikel 39. Bei Anwendung dieser Verordnung ist die Mitteilung vom 16. Juni 2009, 5. Oktober 2011, 25. Mai 2012, 13. März 2013 zu beachten.

Informativer Hinweis zur Anwendung der Rechtsvorschrift.

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