RECHTSVERBINDLICHKEIT
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Neben den bedeutenden nationalen, europäischen und internationalen Regelsetzern ist der Staat ein weiterer wichtiger Regelsetzer. Die durch ihn erlassenen rechtsverbindlichen Vorschriften enthalten Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Anwendung von Technik sowie grundlegende Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit, die häufig durch bezeichnete Normen näher konkretisiert werden. Hierbei handelt es sich oft um die Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union in deutsches Recht. Diese Beziehungen von Rechtsvorschriften und Normen/Technischen Regeln werden in der DITR-Datenbank durch die Referenz RECHTSVB ("ist rechtsverbindlich") dargestellt.
Durch diese Referenzen kann der Anwender gezielt recherchieren und erkennen, ob z. B. eine bestimmte Europäische Norm (EN-Norm) auf Grundlage der Maschinenrichtlinie als harmonisiert gilt, welches für die Sicherstellung der Produktkonformität und CE-Kennzeichnung von Bedeutung ist. Und durch welche Vorschrift wurde z. B. die EU-Richtlinie 2002/91/EG "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in nationales Recht umgesetzt?
Weitere Informationen über den Nachweis von Europäischen Normen in der DITR-Datenbank finden Sie hier.
Die wichtigsten Arten der Rechtsverbindlichkeiten werden wie folgt unterschieden:
RECHTSVB.HARMON: Charakterisiert Europäische Normen, die als rechtsverbindlich harmonisiert auf Grundlage einer europäischen Richtlinie/Verordnung nach der "Neuen Konzeption" gelten. Die Harmonisierung erfolgt durch die Bekanntmachung der Fundstelle der Europäischen Norm im Amtsblatt der EU. Eine Norm kann durch mehrere EU-Richtlinien/Verordnungen als harmonisiert gekennzeichnet werden, somit sind mehrere Einträge möglich. Die Darstellung in Perinorm erfolgt im Feld RECHT am Datensatz der bezeichneten Norm mit dem Zusatz <H>.
RECHTSVB.MITTEILUNG: Gibt die Fundstelle an (Mitteilung im Amtsblatt der EU), in der eine Europäische Norm als rechtsverbindlich harmonisiert bekanntgegeben wurde.
RECHTSVB.GSG: Sagt aus, dass die aufgeführten Normen/Technischen Regeln rechtsverbindlich in Verzeichnissen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) bezeichnet und veröffentlicht wurden. Die Darstellung in Perinorm erfolgt im Feld RECHT am Datensatz der bezeichneten Norm/Technischen Regel.
RECHTSVB.NATUMSETZ: Weist darauf hin, dass eine oder mehrere europäische Vorschriften durch eine nationale Rechtsvorschrift in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die Darstellung in Perinorm erfolgt im Feld RECHT am Datensatz der Rechtsvorschrift.
Beispiele:
Harmonisierte Europäische Normen (RECHTSVB.HARMON)
DOKNR (Ausgabe) | TITEL | "harmonisiert durch" | KURZTITEL |
EN 1789+A1 (2010-04) | Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - Krankenkraftwagen | 93/42/EWG (1993-06-14) | Medizinprodukte-Richtlinie |
EN 14359+A1 (2010-12) | Hydrospeicher für Hydraulikanwendungen | 97/23/EG (1997-05-29) | Druckgeräte-Richtlinie |
Rechtsverbindliche Mitteilungen (RECHTSVB.MITTEILUNG)
DOKNR (Ausgabe) | TITEL | Fundstelle | TITEL |
EN 1789+A1 (2010-04) | Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung - Krankenkraftwagen | 93/42/EWGMitt 2011-05 (2011-05-13) | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte |
EN 14359+A1 (2010-12) | Hydrospeicher für Hydraulikanwendungen | 97/23/EGMitt 2011-04 (2011-04-15) | Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte |
Zusätzliche deutsche Veröffentlichung der von der EU-Kommission bezeichneten Normen (RECHTSVB.GSG)
DOKNR (Ausgabe) | TITEL | "bezeichnet durch" | TITEL |
DIN EN ISO 10807 (1997-01) | Rohrleitungen - Flexible gewellte metallische Schlauchleitungen für den Schutz elektrischer Leitungen in explosions-gefährdeter Atmosphäre (ISO 10807:1994); Deutsche Fassung EN ISO 10807:1996 | GPSGV11Verz1 Abschnitt 2 (2011-04-26) | Normen gemäß Explosions-schutzverordnung - 11. GPSGV - Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich - Teil 11 - Abschnitt 2 : Internationale und nationale Normen |
DOKNR (Ausgabe) | TITEL | "harmonisiert durch" | TITEL |
DIN EN 14359 (2007-02) | Hydrospeicher für Hydraulikanwendungen; Deutsche Fassung EN 14359:2006 | GPSGV14Verz1 Abschnitt 1 (2010-03-01) | Normen gemäß Druckgeräteverordnung - 14. GPSGV - Verzeichnis 1: Harmonisierter Bereich - Teil 14 - Abschnitt 1: Harmonisierte Normen |
Nationale Umsetzungen von EU-Richtlinien (RECHTSVB.NATUMSETZ)
DOKNR (Ausgabe) | KURZTITEL | "umgesetzt durch" | KURZTITEL |
93/42/EWG (1993-06-14) | Medizinprodukte-Richtlinie | MPG (2002-08-07) | Medizinproduktegesetz |
97/23/EG (1997-05-29) | Druckgeräte-Richtlinie | 14. GPSGV (2002-09-27) | Druckgeräteverordnung |
[Stand: Juli 2011]
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