DIN Software

Die DIN Software GmbH unterstützt normungsbezogene Geschäftsprozesse in den Unternehmen. Sie stellt Normeninformationen zu nationalen, europäischen und internationalen Normen, Technischen Regeln und technisch relevanten Rechtsvorschriften zur Verfügung.

ÜBERGANGSFRIST

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Wird eine Norm zurückgezogen und durch eine oder mehrere Normen ersetzt, kann es vorkommen, dass die zurückgezogene Norm - für einen bestimmten Zeitraum und ggf. unter bestimmten Bedingungen - weiterhin angewandt werden darf.

Solche Übergangsfristen werden auch in Technischen Regeln und Rechtsvorschriften festgelegt und, genau wie bei Normen, je nach Gegebenheit an den Ersatz- oder den Änderungsbeziehungen des zurückgezogenen Dokuments als Termin im Feld ÜFRIST hinterlegt. Auf beiden Seiten wird zusätzlich eine entsprechende Bemerkung generiert, die auf die Fristen und auf mögliche Einschränkungen bei der Anwendung hinweisen. Dies sind die Texte ÜFRISTVON (beim neuen Dokument) und ÜFRISTNACH (beim ersetzten Dokument). Die Texte, in deutscher, englischer und französischer Sprache, werden für DITR-Datendienstkunden beim Bezug des Feldes ÜFRIST kostenlos mitgeliefert und auf der Perinorm in einem eigenen Textfeld "Übergangsfrist" bzw. "Transition Period" ("Achtung: Daneben gilt... noch bis...") ausgegeben.

Allerdings kann auch für ein anderes als für das unmittelbar zurückgezogene Dokument eine Übergangsfrist vorgesehen sein, wenn beispielsweise nicht nur der Vorgänger einer Norm sondern außerdem eine andere Norm noch für einen gewissen Zeitraum angewandt werden soll. Für diesen Fall, wenn es also keine Ersatz- oder Änderungsbeziehungen zur Bildung eines Termins ÜFRIST gibt, ist dann das eigens dafür angelegte Feld FRIST vorgesehen.

Beispiele (ÜFRIST):

Dokument­nummerAusgabeZurück­ziehungersetzt durchÜFRISTÜFRISTVON (neues Doku­mentÜFRISTNACH (er­setztes Doku­ment
DIN 327812005-052010-08DIN 32781:2010-082011-01-31Daneben gilt DIN 32781 (2005-05) noch bis 2011-01-31.Übergangsfrist, festgelegt durch DIN 32781 (2010-08), bis 2011-01-31 beachten.
VdS 24962005-092008-09VdS 2496:2008-092009-09-01Daneben gilt VdS 2496 (2005-09) unter besonderen Bedingungen noch bis 2009-09-01.

Übergangsfrist, festgelegt für besondere Bedingungen durch VdS 2496 (2008-09), bis 2009-09-01 beachten.

 Beispiele (FRIST):

Dokument­nummerAusgabeZurück­ziehunggeändert durchFRISTÜFRISTVON (neues Doku­mentÜFRISTNACH (er­setztes Doku­ment
DIN EN 60598-2-7/A21997-04(-)DIN EN 60598-2-7/A2 Berichtigung 1:1999-082002-03-01Daneben gelten DIN EN 60598-2-7/A12 (1995-09) und DIN VDE 0711-207 (1992-03) noch bis 2002-03-01.Übergangsfrist, festgelegt durch DIN EN 60598-2-7/A2 Berichtigung 1 (1999-08), bis 2002-03-01 beachten.

[Stand: Oktober 2010]

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