DIN Software

Die DIN Software GmbH unterstützt normungsbezogene Geschäftsprozesse in den Unternehmen. Sie stellt Normeninformationen zu nationalen, europäischen und internationalen Normen, Technischen Regeln und technisch relevanten Rechtsvorschriften zur Verfügung.

EINSPRUCHSFRIST

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Dieser Termin markiert das Ende des Zeitraums, in dem zum Entwurf einer Norm oder einer Technischen Regel Stellungnahmen beim Normungsgremium eingereicht werden können.

Bei DIN-Normen beträgt die Frist für Einsprüche in der Regel vier Monate, bei DIN EN-Normen zwei Monate. Sie beginnt mit der Bekanntgabe des Norm-Entwurfs im monatlich erscheinenden DIN-Anzeiger.

Einspruch gegen einen Entwurf kann jedermann einlegen. Sämtliche Stellungnahmen, Kommentare, Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden vom jeweils zuständigen Arbeitsgremium entgegen genommen und - unter Beteiligung des Einsprechenden - beraten; ggf. kommt es dabei zu einem Schlichtungs- oder Schiedsverfahren.

Das DIN bietet auf seinem Norm-Entwurfs-Portal die Möglichkeit, zu sämtlichen aktuellen Norm-Entwürfen Stellungnahmen abzugeben.

Bei europäischen oder internationalen Norm-Entwürfen gilt das auf dem Dokument vermerkte Datum ("Deadline"/"Voting terminates on") nicht für Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit, sondern das Einspruchsrecht liegt hier bei den nationalen Normungsorganisationen. Entsprechend verschieben sich hier auch die Fristen.

So hat z. B. das DIN nach der Veröffentlichung eines Europäischen Norm-Entwurfs durch CEN oder CENELEC fünf Monate Zeit, eine nationale Stellungnahme abzugeben - hierzu wird die deutsche Sprachfassung als DIN EN-Entwurf veröffentlicht, zu dem wiederum innerhalb von zwei Monaten Stellungnahmen abgegeben werden können. Gleiches gilt für die anderen nationalen Normungsorganisationen.

Natürlich gibt es auch im Bereich der Technischen Regeln Einspruchsfristen, die in der DITR-Datenbank bspw. bei sämtlichen Entwürfen der Regelwerke DVGW, DVS oder VDI nachgewiesen werden. Sowohl die Formulierungen ("Frist zur Stellungnahme", "Einsprüche bis", "Änderungsvorschläge bis") als auch die Zeiträume können - auch innerhalb eines Regelwerks - sehr unterschiedlich sein.

Beispiele:

DOKNRAUSGABEEINSPRUCH BIS
ISO/DIS 19742011-012011-06-13
prEN ISO 19742011-012011-06-13
DIN EN ISO 19742011-012011-03-17
OENORM EN ISO 19742011-02-152011-03-31
VDI 2019 Blatt 12010-102011-03-31

 [Stand: April 2011]

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