GUELTIG-AB
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Wenn Regelsetzer für ihre Normen, Technischen Regeln oder Rechtsvorschriften einen Anwendungsbeginn festlegen, der nicht dem Ausgabedatum entspricht, wird dieser Termin in das Datenfeld GUELTIG-AB aufgenommen. Der Regelsetzer bezeichnet ihn nicht unbedingt als "Anwendungsbeginn", sondern auch beispielsweise als "Beginn der Gültigkeit", "Geltungsbeginn", "Gültigkeit", "Inkrafttreten", "Application Date" oder "Entry into force".
GUELTIG-AB kommt außerdem zum Einsatz, wenn das Datum präziser ist als das Ausgabedatum – welches bei Normen und Technischen Regeln üblicherweise mit Monat und Jahr angegeben wird. Dies gilt insbesondere für sicherheitstechnische Festlegungen.
In ebendiesen sicherheitstechnischen Festlegungen sowie in DIN-Normen mit VDE-Klassifikation ist das Feld obligatorisch. Es ist zudem in verschiedenen Rechtsvorschriften zwingend erforderlich. Dazu zählen Gesetze des Bundes und der Länder, Verordnungen der EU, Verordnungen des Bundes und der Länder und Richtlinien der EU.
Beispiele:
Dokumentennummer | Regelwerk | Titel | ||
DIN 14961 | DIN | Boote für die Feuerwehr | 2013-04 | 2013-04-01 |
DIN VDE 0620-1 | DIN VDE | Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen an ortsfeste Steckdosen | 2013-03 | 2013-03-01 |
VdS 2098 | VDS | Richtlinien für natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) – Planung und Einbau | 2013-01 | 2013-01-01 |
GL 200 | GL | Klassifikations- und Bauvorschriften – Einheitliche Bauvorschriften für Massengutschiffe | 2012 | 2012-07-01 |
EUV 68/2013 | EG-V | Verordnung (EU) Nr. 68/2013 der Kommission vom 16. Januar 2013 zum Katalog der Einzelfuttermittel | 2013-01-16 | 2013-02-19 |
AbfRÜbwVereinfG | B-G | Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung | 2006-07-15 | 2007-01-01 |
AbfRÜbwVereinfGBer | B-G | Berichtigung des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung | 2007-09-27 | 2007-01-01 |
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