KGS
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Die Bezeichnung KGS bedeutet ins Deutsche übersetzt: „Nationale Standard-Klassifikation“.
Die KGS ist eine in der UdSSR und später in Russland sowie den ehemaligen Sowjetrepubliken (GUS) verwendete Normenklassifikation. Sie wurde bereits am 1. Oktober 2000 durch die „Russische Standard-Klassifikation“ OKS abgelöst, die wiederum an die ICS-Klassifikation angelehnt ist.
Trotz der Ablösung durch die OKS findet die KGS weiterhin große Verwendung. Dies ist hauptsächlich auf die immer noch weit verbreitete Anwendung von GOST-Normen in den GUS-Mitgliedstaaten zurückzuführen, da die GOST-Normen dort häufig als nationale Normen anerkannt und übernommen worden sind. Insbesondere erleichtert die weiterhin länderübergreifende Verwendung der KGS die Normenrecherche im geographischen Gebiet der ehemaligen Sowjetrepubliken.
Die KGS wird in den folgenden 11 Ländern (zumeist GUS-Staaten) weiterhin verwendet:
Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan (obwohl kein ordentliches Mitglied der GUS), Ukraine (obwohl seit 2014 kein Mitglied mehr der GUS), Usbekistan.
In den Datenlieferungen an die DIN Software GmbH zu russischen GOST-Standards sind daher noch fast 90 Prozent der ca. 38.000 gelieferten Datensätze mit der KGS klassifiziert. (Stand: Monatsproduktion Februar 2016)
Aufbau
Der Aufbau der Notation ist streng hierarchisch und basiert auf einem alphanumerischen System. Die erste Ebene besteht aus 19 Großbuchstaben des russischen Alphabets (Abschnitt). Die zweite Ebene (Klasse) und die dritte Ebene (Gruppe) bestehen aus Ziffern:
Abschnitt | Klasse | Gruppe |
E - Energetische und elektrotechnische Ausrüstung | ||
E2 - Dampfantriebsanlagen | ||
E23 - Dampfturbinen |
Jeder Abschnitt (erste Ebene) besitzt mindestens die Gruppe „Begriffe und Bezeichnungen“ (…00) sowie die Gruppe „Prüfverfahren. Verpackung. Kennzeichnung“ (…09):
Abschnitt | Klasse | Gruppe |
E - Energetische und elektrotechnische Ausrüstung | ||
E00 - Begriffe und Bezeichnungen | ||
E09 - Prüfverfahren. Verpackung. Kennzeichnung |
Zusätzlich besitzt jede Klasse zumeist die Gruppe „Klassifizierung, Nomenklatur und allgemeine Standards“ (…10; 20; 30 usw.) sowie (ebenso wie jeder Abschnitt) die Gruppe „Prüfverfahren. Verpackung. Kennzeichnung“ (…19; 29; 39 usw.):
Abschnitt | Klasse | Gruppe |
E - Energetische und elektrotechnische Ausrüstung | ||
E2 - Dampfantriebsanlagen | ||
E20 - Klassifizierung, Nomenklatur und allgemeine Standards | ||
E29 - Prüfverfahren. Verpackung. Kennzeichnung |
Insgesamt existieren 19 Abschnitte:
Abschnitt | Deutsche Bezeichnung |
A | Bergbau. Bodenschätze |
B | Erdölerzeugnisse |
D | Transport- und Verpackungssmittel |
E | Energetische und elektrotechnische Ausrüstung |
F | Kerntechnik |
G | Maschinen, Ausrüstungen und Werkzeuge |
I | Holz, Holzerzeugnisse, Gummi- und Asbesterzeugnisse |
L | Chemische- und Gummiprodukte |
M | Textilien und Leder, Rohstoffe und Erzeugnisse |
N | Nahrungs- und Genussmittel |
P | Messgeräte, Automatisierungsmittel, Rechentechnik |
R | Gesundheitsschutz, Sanitär- und Hygieneartikel |
S | Land- und Forstwirschaft |
T | Allgemeintechnische und organisatorisch-methodische Standards |
U | Haushalts- und Kulturwaren |
V | Metalle und Metallerzeugnisse |
W | Elektronentechnik, Radioelektronik und Fernmeldewesen |
Z | Bauwesen und Baumaterialien |
Zu den 19 Abschnitten existieren 156 Klassen. Zu diesen 156 Klassen existieren insgesamt wiederum 1218 Gruppen. Somit ergeben sich derzeit 1393 Notationen, wobei die Klassifizierung zumeist auf Gruppenebene erfolgt.
Die KGS-Klassifikation wird ausschließlich im Regelwerk GOST nachgewiesen.
Eine Übersicht der KGS-Klassifikation bis auf Klassenebene findet sich hier:
http://?www.complexdoc.ru/norms/kgs/ (in Russisch) (letzter Zugriff 2018-04-13)
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